Qualitätsmanagement bei NEURADIA

Unsere Praxisziele

Wir möchten unseren Patienten eine erstklassige medizinische Versorgung gemäß dem neuesten Kenntnisstand in angenehmer Atmosphäre anbieten.

Bei der architektonischen Gestaltung der Praxis stand der Patient stets im Mittelpunkt, wie die ausgesprochen großzügigen Räumlichkeiten zeigen. Durch Optimierungen in der Terminplanung versuchen wir, den Aufenthalt in unseren vier Wartebereichen zu minimieren.

Die Praxis wurde mit den modernsten medizintechnischen Geräten ausgestattet, die den gegenwärtigen Stand der Technik repräsentieren. Dies und die individuelle Untersuchungsplanung sind die Gewähr, eine möglichst schonende und auf die jeweilige medizinische Fragestellung zugeschnittene Untersuchung mit möglichst niedriger Strahlenbelastung anzubieten.

Das Gespräch mit dem Patienten ist uns wichtig und unverzichtbarer Bestandteil, um in unseren stark technikbasierten Fachgebieten optimale Ergebnisse zu erzielen.

Alle Ärzte und Ärztinnen sowie Mitarbeiter/innen nutzen konsequent Fort- und Weiterbildungen. Durch von uns organisierte Fortbildungsveranstaltungen geben wir anderen Kollegen und Kolleginnen die Möglichkeit, sich über Neuigkeiten und Entwicklungen in unseren Fachgebieten zu informieren. Ein interdisziplinärer Erfahrungsaustausch erhöht die medizinische Qualität für die Patienten.

Qualitätsmanagement

Patientenbefragungen

Besonders großen Wert legen wir auf die Zufriedenheit unserer Patientinnen und Patienten. Regelmäßige Patientenbefragungen helfen uns dabei, die Qualität zu verbessern und Wünsche/Anregungen in unseren Praxisalltag zu integrieren.

Selbstverständlich freuen wir uns auf jeden Hinweis außerhalb unserer Befragungen. Haben Sie also Lob oder Kritik für uns, so schreiben Sie uns eine E-Mail an info@neuradia.de oder rufen Sie uns einfach an.

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

Gemäß §6 MPBETREIBV sind wir verpflichtet eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit zu bestimmen. Diese Funktion übernimmt bei NEURADIA, übergreifend über beide Standorte, unsere Medizinisch-Technische Radiologieassistentin S. Bärenroth.

Haben Sie Fragen zur Medizinproduktesicherheit bei NEURADIA? Dann schreiben Sie Frau Bärenroth eine E-Mail an medizinprodukt@neuradia.de.

Der Datenschutz in unserer Praxis

Verantwortlicher für die Datenerhebung

 Neuradia - Gemeinschaftspraxis für Radiologie und Neuroradiologie, Dr. med. Hans-Kristian Klocke u. Dr. med. Fabian Weise, Stobenstraße 1-6, 38100 Braunschweig.

Datenschutzbeauftragte

Haben Sie Fragen zum Datenschutz in unserer Praxis?

Dann zögern Sie nicht, mit unserer Datenschutzbeauftragten Frau Daniela Jürges Kontakt aufzunehmen. Dies können Sie gern telefonisch unter 0531 12069-0 tun oder Sie senden eine E-Mail an dsb@neuradia.de.

Zweck der Verarbeitung

Die durch uns von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten, sind allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Behandlungsvertrages und dessen Rechtsfolgen notwendig und erforderlich und werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben (Art. 6  Abs. 2 (h) i.V. mit §22 Abs. 1 Nr. 1 BDSG).

Empfänger/Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Innerhalb von Neuradia erhalten nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Gesetzliche Offenbarungspflichten

 Eine Reihe von Gesetzen gestattet Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht. Ein erheblicher Teil dieser gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet den Arzt sogar zur Meldung oder Überlassung von Patienteninformationen. 

U.a. Folgende Gesetze regeln Gesetzliche Offenbarungspflichten:  

  •  Infektionsschutzgesetz (§§ 6 ff. IfSG)
  • Krebsregistergesetze der Länder (§ 12 Abs. 2 LKRG NRW) 
  • Strafgesetzbuch
  • Röntgenverordnung (§ 17a Abs. 4 RöV, § 28 Abs. 8 RöV)
  • Bestattungsgesetze der Länder (z. B. § 7 BestattungsG NRW),
  • Strahlenschutzverordnung (§ 61 StrlSchV)
  • Betäubungsmittelgesetz i. V. m. § 5b BtMVV
  • SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung (§§ 201 ff. SGB VII),
  • Personenstandsgesetz (§ 19 PStG).

 Offenbarungspflichten aus dem Sozialgesetzbuch V - Bsp:

  • Kassenärztliche Vereinigungen 
  • Prüfungsstellen i. S. d. § 106c SGB V
  • Krankenkassen
  • Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Gesetzliche Offenbarungsbefugnisse

Ebenso gibt es eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die eine Offenbarungsbefugnis einräumen.

Z.B. regelt § 203 Abs. 3 S. 2 StGB, dass Ärzte externe Personen/Unternehmen (sonstige mitwirkende Personen) zur Unterstützung des Praxisbetriebs einsetzen können und die Ärzte diesem Personenkreis die  Patientengeheimnisse offenbaren können , soweit bestimmte Informationen für die konkrete Tätigkeit der jeweiligen Person erforderlich sind. Unsere Geschäftspartner sind alle zur Geheimhaltung verpflichtet. Zudem wurden, soweit erforderlich, Auftragsverarbeitungsverträge gem. DSGVO abgeschlossen.

Weitere Erlaubnisgründe zur Offenbarung

Wenn bei Ihnen werktags zwischen 16:30 Uhr und 08:00 Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen eine CT-Untersuchung an unserem Standort in Wolfenbüttel (betrifft nur stationäre Patienten) durchgeführt wird, werden Ihre personenbezogenen Daten an den Teleradiologen der Imaging Service AG zur Befunderstellung übermittelt. Dies basiert auf einer Teleradiologiegenehmigung nach Röntgenverordnung.

Auch ohne gesetzliche Befugnis oder Einwilligung zur Offenbarung patientenbezogener Informationen, kann in Ausnahmefällen eine Offenbarung gegenüber Dritten zulässig sein. Z.B. zum Schutz bedeutender Rechtsgüter oder Rechtsinteressen (§9 Abs. 2 MBO-Ä). Darunter fällt auch, wenn der Arzt gezwungen ist, seine Honorarforderung gegenüber einem Patienten anwaltlich oder gerichtlich durchzusetzen.

Ihre Einwilligung in die Erhebung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten

Vor der Untersuchung erhalten Sie von uns einen Einwilligungsbogen, auf dem Sie eintragen können, an welche Ärzte, Krankenhäuser und ggf. Verwandte etc. wir Ihre Daten weitergeben dürfen. 

Dauer der Speicherung

Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht. Für minderjährige Patienten beginnt der 10-Jahres-Zeitraum erst bei Vollendung des 18. Lebensjahres.

Gemäß § 28 Abs 3 S. 1 RöV sind Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen nach § 28 Absatz 1 Satz 2 über Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren.

Aufgrund der Frist für zivilrechtliche Ansprüche werden unsere Patientenakten 30 Jahre lang aufbewahrt.

Personenbezogene Daten von Patienten, die bei uns einen Termin vereinbaren, diesen spätestens 24 Stunden vorher absagen und noch nie vorher bei uns als Patient in der Praxis waren, werden innerhalb von 12 Wochen aus unserem Radiologischen Informationssystem gelöscht.

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO berechtigt, Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art.16 ff DSGVO können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen, es sei denn, dass gesetzliche, vertragliche oder satzungsmäßige Aufbewahrungsfristen bzw. rechtliche Verpflichtungen dem entgegen sprechen.

 Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax übermitteln.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Datenerhebung zu beschweren.